Partnerbetriebe
Wir fahren nicht selbst. Wir prüfen, wer fährt.
Der Umzug wird von einem selbstständigen Partnerbetrieb aus Ihrer Region ausgeführt. Ihr Vertragspartner und Ansprechpartner bleiben wir — vom Angebot bis zur Abnahme. Jeder Betrieb legt vier Nachweise vor, bevor er einen Auftrag bekommt.
Die vier Nachweise
- Güterkraftverkehrserlaubnis nach § 3 GüKG — im Original geprüft, mit Gültigkeitsdatum hinterlegt.
- Verkehrshaftungsversicherung — Police und Deckungssumme liegen uns vor und werden jährlich nachgehalten.
- Gewerbeanmeldung — Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein, nicht älter als zwölf Monate.
- Abnahmeprotokoll nach jedem Auftrag — von Ihnen unterschrieben. Fällt es aus, gibt es keinen Folgeauftrag.
Was das für Sie bedeutet
Sie verhandeln nicht mit dem ausführenden Betrieb. Angebot, Festpreis, Terminverschiebung und im Schadensfall die Regulierung laufen über uns. Das Abnahmeprotokoll am Umzugstag ist die Grundlage dafür, dass Schäden sauber gemeldet und reguliert werden.
Haftung
Im Umzugsvertrag haftet der ausführende Betrieb gesetzlich mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Für höhere Werte — Kunst, Instrumente, Sammlungen — schließen wir eine Transportversicherung zum vereinbarten Warenwert ab. Beide Summen stehen im Angebot.
Sie wissen in zwei Minuten, woran Sie sind.
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktzwang. Die Spanne steht, bevor wir Ihren Namen kennen.